Hier sollte der Praxiskopf erscheinen
Die neue GOT

Durch eine "Änderung der Tierärztegebührenordnung", einer Bundesverordnung, werden zum 22. November 2022 die Gebüren für tierärztliche Leistungen geändert.

Diese Anpassung der Gebührenordnung war lange überfällig.

  • Die neuen Gebühren basieren auf einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen wissenschaftlich fundierten Studie aus dem Jahr 2020, um die Kostendeckung der GOT zur gewährleisten.
  • Bitte bedenken SIe, dass diese aktuelle maßvolle Gebührenanpassung noch nicht einmal die Inflation ausgleicht.
  • Die bis zu 75% des Umsatzes betragenen Praxiskosten sind noch in weit höherem Maße als die Inflation angestiegen.
  • Die Entwicklungen des aktuellen Jahres spiegeln sich in diesen Gebühren ebenfalls nicht wider.
  • Gemäß §5 der GOT (neu) ist eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlichnicht unzulässig. Daher sind wir gehalten unsere Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
  • Schauem Sie sich in diesem Zusammenhang bitte auch eine Talkrunde der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) an.

Warum existiert überhaupt eine Gebührenordnung?

  • Der Wettbewerb zwischen den TierärtzInnen soll nicht über den Preis stattfinden, sondern in ersten Linie über die Leistung.
  • Eine durch eine gesetzliche Regelung angemessene vergütung soll folgendes sicherstellen:
    • Durch Fort- und weiterbildung sowie Investitionen soll dem Qualitätsanspruch der TierhalterInnen nachgekommen werden.
    • Eine angemessene Bezahlung der MitarbeiterInnen soll so sichergestellt werden.
    • Ein hohes tierärztliches Qualitätsniveau dient dem Tier- und Verbraucherschutz (durch gesunde und rückstandsfreie Tiere in der Landwirtschaft).
Sprechzeiten: Montag-Freitag: 9:00-10:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag: 18:00-19:30 Uhr